ZERTIFIZIERTER MEDIATOR IST EIN GESETZLICH GESCHÜTZTER BEGRIFF
In Deutschland kann sich grundsätzlich jede Person auch als Mediator/in bezeichnen.
Die Bezeichnung Zertifizierter Mediator/in hingegen ist seit 2012 durch § 5 Abs. 2 des Mediationsgesetzes gesetzlich geschützt.
Seit dem 1. September 2017 dürfen sich nur diejenigen als zertifizierte Mediatoren/Mediatorinnen bezeichnen, die eine gesetzlich anerkannte Mediationsausbildung mit einem festgelegten Umfang und Inhalt erfolgreich absolviert haben. Daneben sind Mediationen aus der Praxis erforderlich, die durch eine Supervison reflektiert wurden.
Die zertifizierten Mediatoren/Mediatorinnen müssen ihre Qualifikation auch nach der Ausbildung durch die vom Gesetz bestimmte Anzahl an Fortbildungszeiten aufrecht erhalten und belegen können.
mediationsZentrum Ravensburg
-Institut für Kommunikation und Konfliktlösung-
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