ZERTIFIZIERTER MEDIATOR IST EIN GESETZLICH GESCHÜTZTER BEGRIFF
In Deutschland darf sich jeder Mediator nennen.
Die Bezeichnung Zertifizierter Mediator hingegen ist seit 2012 durch § 5 Abs. 2 des Mediationsgesetzes gesetzlich geschützt.
Seit dem 1. September 2017 dürfen sich diejenigen als zertifizierte Mediatoren bezeichnen, die eine Mediationsausbildung näher bestimmten Umfangs absolviert, mehrere Praxisfälle mediiert und in
Supervisionen reflektiert haben und die regelmäßig die notwendigen Fortbildungen besuchen.